Nutzungsbedingungen der Ferienzentren „Märchenland“ und „Komplex Märchenland“ in Rusinowo.
- Der Aufenthalt beginnt ab 15.00 Uhr am Tag der Anreise und endet am Tag der Abreise um 10.00 Uhr.
- Der Mieter ist verpflichtet, vor der Abholung der Schlüssel die gesamte fällige Summe für den Aufenthalt zu entrichten.
- Falls der Mieter aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, seinen Aufenthalt verkürzt, wird die Summe für den nicht in Anspruch genommenen Zeitraum nicht erstattet.
- Der Mieter darf anderen Personen, die nicht angemeldet sind, das von ihm angemietete Ferienhaus und die Schlüssel nicht weitergeben.
- Die Schlüsselübergabe und die Abnahme des Ferienhauses erfolgt in Anwesenheit des Besitzers der Ferienzentren bzw. Personen, die dazu bevollmächtigt sind.
- Mit der Schlüsselübergabe für das Ferienhaus wird der Mieter für die zur Nutzung überlassenen Gegenstände haftbar. Für jegliche fehlende Gegenstände und Mängel haftet der aktuelle Gast im Ferienhaus.
- Die Ferienzentren nehmen kein Geld und keine Gegenstände zur Verwahrung auf.
- In den Ferienhäusern gilt absolutes Rauchverbot, sowohl von Zigaretten als auch anderen Genussmitteln.
- Auf den Terrassen gilt absolutes Grill-Verbot.
- Im Ferienhaus dürfen keinerlei Geräte, die mit Elektroenergie bzw. Gas betrieben werden, benutzt werden, die nicht zur Ausstattung des jeweiligen Ferienhauses gehören.
- Es ist verboten, brennbare und explosive Stoffe u.ä. auf das Gelände zu bringen.
- Der Besitzer der Ferienzentren haftet nicht für Gegenstände, die Gäste in den Ferienhäusern bzw. auf dem Gelände hinterlassen und haftet nicht für Schäden bzw. Diebstahl an Autos, die auf dem Parkplatz abgestellt werden – der Parkplatz ist unbewacht. Auf den Eigentümern ruht die Pflicht, ihre Habe gegen Diebstahl und Beschädigung zu schützen.
- Kinder unter 16 Jahren sollten auf dem Gelände der Ferienzentren ständig von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten beaufsichtigt werden. Eltern und Erziehungsberechtigte haften sowohl juristisch als auch materiell für Schäden, die von ihren Kindern verursacht wurden.
- Der Aufenthalt von Kindern auf den Spielplätzen sowie auf den Fußball- und Volleyball-Feldern ist unter Aufsicht Erwachsener erlaubt, die als ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dafür und für jegliche Folgen auf dem Gelände der Spiel- und Sportplätze haften.
- Eltern und Erziehungsberechtigte sind für das Verhalten ihrer Kinder am Lagerfeuer verantwortlich.
- Es ist verboten, auf dem Gelände Feuer an Stellen zu entzünden, die dafür nicht vorgesehen sind.
- Es ist auf dem Gelände verboten, mit dem Fahrrad, Go-Kart u.ä. zu fahren.
- Die Nachtruhe gilt von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr.
- Während der Nachtruhe sind laute Musik, Geschrei und andere Ruhestörungen verboten.
- Wir akzeptieren Haustiere, diese müssen aber vom Mieter bei der Reservierung per Telefon bzw. E-Mail angemeldet werden.
- Haustiere dürfen sich nicht ohne Leine auf dem Gelände bewegen.
- Für Schäden, die von Haustieren verursacht wurden, haftet ihr Besitzer/der Mieter.
Wenn Sie sich auf dem Gelände unserer Ferienzentren aufhalten, ist das gleichbedeutend damit, dass Sie unsere Nutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren. Bei Verstößen gegen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, darf der Besitzer der Ferienzentren die Erbringung von Leistungen für Personen, die gegen sie verstoßen, verweigern.